
Ihr gutes Recht
im Überblick
Unsere Rechtsgebiete –
fachlich fundiert und individuell betreut
Ob Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht oder Strafrecht – unsere spezialisierte Anwältin und Anwälte stehen Ihnen mit Erfahrung, Engagement und Fachkompetenz zur Seite. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Tätigkeitsschwerpunkte.
Familienrecht
- Scheidung und Zugewinn
- Unterhalt
- Sorgerecht & Umgangsrecht
- Vaterschaftsanfechtung
- Lebenspartnerschaft & Trennung
Erbrecht & Vorsorge
- Testament
- Erbschaft / Pflichtteil
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Arbeitsrecht
- Kündigung & Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitslohn
- Arbeitsbedingungen (Teilzeit, Urlaub, Mutterschutz)
- Zeugnis & Ausbildung
Verkehrsrecht
- Unfallregulierung
- Schadensersatz & Schmerzensgeld
- Autokauf & Reparatur
- Ordnungswidrigkeiten & Führerschein
- Verkehrsstrafrecht
Strafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Eigentumsdelikte
- Körperverletzung
- Opfervertretung
- Insolvenzstrafrecht
Unternehmensrecht & Insolvenzrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Vertragsrecht für Unternehmen (Werkvertrag, Bauvertrag)
- Unternehmensinsolvenz & Restrukturierung
- Privatinsolvenz
Mietrecht & Immobilienrecht
- Mietrecht (Miete, Pacht, Nebenkosten, Kündigung, Mieterhöhung)
- Immobilienkauf & -verkauf
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Bau- & Werkvertragsrecht
- Baurechtsfragen
Schadensersatzrecht
- Arzthaftung & Medizinrecht
- Sachbeschädigung
- Haftungsfragen
- Straftaten mit Schadenersatzfolge

Gebührenfragen
Rechtsanwälte berechnen ihren Mandanten Gebühren. Für welche Tätigkeit der Rechtsanwalt dem Mandanten welche Gebühren berechnen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Alle in Deutschland tätigen Rechtsanwälte müssen nach diesem Gesetz abrechnen. Rechtsanwälte dürfen die gesetzlich vorgegebenen Gebührensätze nicht unterschreiten.
Um das Kostenrisiko für den Mandanten, der Verbraucher ist, überschaubar zu halten, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale, sofern dafür Kosten angefallen sind, und Umsatzsteuer (§ 34 RVG).
In einem ersten Gespräch können in der Regel auch die Gebührenfragen geklärt werden. Weil die Gebühren gesetzlich geregelt sind, lassen sich Kosten und Kostenrisiko recht verlässlich im Voraus bestimmen.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und für die gerichtliche Tätigkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.